Wechsel von der PKV in die GKV
Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht ohne Weiteres möglich. Durch die erschwerten Bedingungen soll vermieden werden, dass junge Menschen von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und im Alter einfach in die GKV zurückwechseln.
Unter welchen Umständen ist ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich?
Arbeitnehmer
Bei Angestellten ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn der Kunde wieder versicherungspflichtig wird. Die Versicherungspflicht tritt dann ein, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (auch "Jahresarbeitsentgeltgrenze") sinkt bzw. der Versicherte arbeitslos wird.
Selbstständige
Ein automatischer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt dann, wenn ein Selbstständiger sein Gewerbe aufgibt und in ein normales Angestelltenverhältnis eintritt.
Ab 55 Jahren
Ab einem Alter von 55 Jahren – egal, ob selbstständig oder angestellt – ist ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich. Versicherte, die mindestens 10 Jahre privatversichert sind, können lediglich in einen „Standardtarif“ wechseln. Die Leistungen und Beiträge des Basistarifs sind mit denen der GKV zu vergleichen.
Hinweis: Durch den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche gehen alle bisher angesammelten Altersrückstellungen verloren. Um diesem finanziellen Nachteil bei einer vorübergehenden Vertragsbeendigung zu entgehen, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Mit einer Anwartschaftsversicherung bleiben alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien erhalten. Wird der Versicherungsvertrag wieder aufgenommen, besteht Versicherungsschutz zu den alten Bedingungen weiter
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