Versicherungspflichtgrenze
Arbeitnehmer und Angestellte unterliegen seit April 2007 der Krankenversicherungspflicht. Die Pflichtversicherung läuft über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Eine Freistellung von dieser und der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) können erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze erfolgen. Die so genannte Versicherungspflichtgrenze (auch „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ genannt) liegt in 2012 bei 50.850 Euro (4.237,50 Euro pro Monat) und im Jahr 2013 bei 52.200 Euro (4.350,00 Euro pro Monat).
Durch die höheren Einkommensgrenzen wird Angestellten der Wechsel in die PKV zwar nicht erleichtert, wohl aber durch den Wegfall der Drei-Jahres-Frist. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass ihr Einkommen nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen muss. Berufseinsteiger mit hohem Einkommen dürfen sogar gleich in die private Krankenversicherung einsteigen.
Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze.
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