Leistungsvergleich von PKV und GKV
Während der Umfang des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesetzlich festgelegt ist, kann dieser in der privaten Krankenversicherung (PKV) individuell vereinbart werden. Abhängig vom gewählten Tarif können somit deutliche Leistungsunterschiede bestehen. Doch nicht immer müssen private Krankenversicherungen besseren Versicherungsschutz bieten als gesetzlichen Kassen.
Leistungsunterschiede von PKV und GKV
Die Leistungsunterschiede zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) lassen sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
| Leistungen | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
| Ambulante Leistungen | ||
| Arztwahl | Freie Wahl unter allen Ärzten und Zahnärzten mit Kassenzulassung Keine Übernahme der Behandlungskosten durch Heilpraktiker |
Freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten, ggf. auch Heilpraktiker |
| Arzthonorare | Übernahme der Behandlungskosten gemäß gesetzlichem Leistungskatalog Keine Abrechnung gegenüber dem Patienten Versicherte zahlen 10 Euro Praxisgebühr im Quartal |
Abrechnung des Honorars gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) Abhängig vom Tarif Übernahme der Kosten bis zum 2,3-fachen Satz, bis zum 3,5-fachen Satz oder höher. Fällt das Honorar höher aus, muss der Versicherte den Rest zahlen. |
| Arzneimittel/Rezeptgebühr | Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Medikamente bis zur festgelegten Höchstgrenze Zuzahlung pro Arzneimittel 10 % (mind. 5 Euro, max. 10 Euro) |
Kostenerstattung für alle verordneten apothekenpflichtigen Medikamente, auch für rezeptfreie Präparate Versicherter geht in Vorkasse, PKV erstattet in der Regel zwischen 80 und 100 % |
| Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie) | Übernahme der verordneten Heilmittel gemäß Heilmittelrichtlinie Die Zuzahlung des Versicherten beträgt 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung |
Abhängig vom Tarif kann sich die Erstattung nach einem Heilmittelverzeichnis richten In wenigen Tarifen wird eine Selbstbeteiligung von 10 bis 25 % verlangt |
| Häusliche Krankenpflege | Übernahme der Kosten für die verordnete Behandlungspflege (z. B. Verbandswechsel) Kosten für Grundpflege und Haushaltshilfe, sofern dadurch ein Krankheitsaufenthalt verkürzt oder vermieden wird Zuzahlung des versicherten von 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung |
Keine tariflichen Leistungen |
| Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Krankenfahrstühle) | Leistung der Kasse gemäß gesetzl. Hilfsmittelverzeichnis bis zu festgelegten Höchstbeträgen Bei Sehhilfen: Zuschuss nur für Kinder und schwer Sehbehinderte Zuzahlung durch den Patienten in Höhe von 10 % (mind. 5 Euro, max. 10 Euro) |
Je nach Tarif Übernahme der Hilfsmittel aus dem jeweiligen Hilfsmittelkatalog Ggf. Einschränkungen hinsichtlich Ausführung und Höchstbetrag Für Brillen und Kontaktlinsen in der Regel 50 bis 400 Euro pro Jahr oder alle zwei Jahre Einige Tarife sehen keine Erstattung vor |
| Psychotherapie | Leistung bei zugelassenen Therapien durch Ärzte und Psychotherapeuten Abhängig von der notwendigen Behandlung sind bis zu 160 Sitzungen, in Ausnahmefällen auch bis zu 300 Sitzungen möglich |
Häufig eingeschränkte Sitzungszahl Ggf. Übernahme nur durch Genehmigung des Versicherers Ggf. nur Kostenübernahme für Therapie durch Ärzte |
| Stationäre Leistungen | ||
| Krankenhaus | Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus Unterbringung in einem Mehrbettzimmer Zuzahlung von 10 Euro pro Behandlungstag für maximal 28 Tage im Jahr |
Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken möglich Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer |
| Behandelnder Arzt | Behandlung durch diensthabendes Krankenhauspersonal, z. B. Stationsarzt | Chefarztbehandlung In einigen Tarifen auch diensthabender Krankenhausarzt |
| Kuraufenthalt | Leistungsanspruch max. aller vier Jahre für einen Kuraufenthalt von bis zu drei Wochen Der Eigenanteil des Patienten beträgt 10 Euro pro Tag. |
Leistung nur bei Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt Einige Versicherer bieten spezielle Kurkostentarife als Ergänzung an |
| Zahnarzt | ||
| Zahnbehandlung | Zahnbehandlungen sind generell zuzahlungsfrei Inlays werden in Höhe der Kosten für eine normale Füllung bezuschusst |
Abhängig von den tariflichen Leistungen werden 50 bis 100 % der Kosten erstattet – auch für Inlays |
| Zahnersatz | Bei Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken oder Prothesen wird ein Festzuschuss in Höhe von 50 % der gesetzlichen Regelversorgung übernommen Durch die Bonusreglung gibt es einen Festzuschuss von bis zu 65 % |
Je nach Tarif werden 50 % bis 90 % der tatsächlichen Kosten übernommen Einige Tarife sehen Grenzen für zahntechnische Leistungen vor (z. B. Laborkosten) |
| Kieferorthopädie | Übernahme der Behandlungskosten für Erwachsene nur bei schwerer Kieferanomalie Kostenerstattung nur bei zugelassenen Verfahren Bei Kindern unter 18 Jahren nur bei einer Zahnfehlstellung ab Schweregrad KIG3 |
Abhängig vom Tarif 50 % bis 100 % der Kosten Einige Tarife sehen nur eine Leistung bei Kindern unter 18 Jahren vor |
| Verdienstausfall | ||
| Krankengeld/Krankentagegeld |
Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag |
Zuzahlungsbeginn für das Krankentagegeld nach Vereinbarung |
Vorsorge
Privat Versicherte können die gleichen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in dem Rahmen in Anspruch nehmen, in dem sie von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.
Beitragsberechnung
Die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind abhängig vom Bruttoeinkommen (Solidaritätsprinzip). Der Beitragssatz liegt bei 15,5 % bzw. 14,9 % ermäßigt. Der Versicherte hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Die Prämie für die Private Krankenversicherung richtet sich nach Alter, Geschlecht und Tarif (Äquivalenzprinzip). Der Versicherte kann den Beitrag durch Selbstbeteiligungen senken. Auch Tarifwechsel sind möglich.
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