Mo 4 Aug 2008
Versicherungskammer Bayern rät zum Optionstarif in der PKV
Geschrieben von krankenversicherung unter Tipps, Unternehmen
Gesetzlich Krankenversicherte werden ab dem kommenden Jahr richtig zur Kasse gebeten. Einerseits steigt der Beitragssatz auf mindestens 15,5 Prozent und liegt damit 25 Prozent höher als das aktuell günstigste Angebot. Andererseits wird auch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben korrigiert. Damit erhöht sich der Beitrag um mindestens 100 Euro monatlich. Auf diese Entwicklung machen die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und die UNION Krankenversicherung AG aufmerksam. Sie raten GKV-Mitgliedern, die in einigen Jahren die Voraussetzungen für die PKV erfüllen, schon heute mit einem Optionstarif vorzusorgen.
Für alle, deren Einkommen aktuell noch unter der Jahresarbeitsentgeltsgrenze liegt – im Moment sind das 48.150 Euro im Jahr – oder die noch keine drei Jahre in Folge über der Grenze liegen, stelle der Optionstarif eine Möglichkeit dar, sich alle Türen offenzuhalten. „Vorausschauend handeln und sich so in Zukunft bares Geld sparen“, heißt es in der Pressemitteilung der privaten Krankenversicherungen unter dem Dach der Versicherungskammer Bayern. Der Optionstarif, auch Anwartschaftsversicherung genannt, sei ideal, wenn man später einmal in die PKV wechseln wolle. Der große Vorteil liege darin, dass der Gesundheitszustand mit dem Abschluss festgeschrieben werde und damit Basis für den späteren Beitrag sei.
Der Tarif „OptionPRIVAT“ könne für bis zu zehn Jahre abgeschlossen werden. Das heißt, Interessenten, die von der GKV in die PKV wollen, können sich durchaus Zeit lassen. Entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht, bleiben maximal sechs Monate, eine Krankenvoll- oder Zusatzversicherung abzuschließen. Dann genießt man die Vorzüge der privaten Krankenversicherung wie die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer. Durch die Option könne man, so die Unternehmen, flexibel agieren und auf die Lebensumstände reagieren. Beim „OptionPRIVAT“ würden die Leistungen später nicht eingeschränkt, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtere oder chronische Erkrankungen auftreten. Auch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse müsse man nicht befürchten.
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