Zu den Pflichten eines Versicherungskunden gehört es, Anträge wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei der privaten Krankenversicherung umfasst das auch Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand sowie zurückliegenden Erkrankungen. Teilweise verlangen die PKV diesbezüglich Informationen aus den vergangenen zehn Jahren. Das verlangt ein gutes Gedächtnis des Kunden. Denn fehlende oder falsche Daten im Antragsformular erweisen sich später als Bumerang.

Zwar ist die Nachmeldepflicht, sprich die Auskunft über Krankheiten, die zwischen Antrag und Aufnahme in die private Krankenversicherung auftreten, dank des neuen Versicherungsvertragsgesetzes entfallen, sofern die PKV nicht von sich aus konkret Fragen zu diesem Zeitraum hat. Die Verantwortung für alle anderen Auskünfte liegt allerdings nach wie vor beim angehenden Kunden. Er muss entscheiden, welche Krankheiten von Belang sein könnten und aufgelistet werden müssen. Auf Kleinigkeiten wie einen Schnupfen und wann genau die Nase lief, kann man dabei verzichten. Ansonsten sollte man sehr genau überlegen. Sonst drohen später Nachzahlungen oder auch Leistungsausschlüsse bzw. -einschränkungen.

Da Ärzte dazu verpflichten sind, Patientendaten zehn Jahre lang zu archivieren, sind sie der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, die nötigen Informationen für die private Krankenversicherung zusammenzutragen. Das fängt bei Krankenhausaufenthalten an und geht bis hin zu den Medikamenten, die verordnet wurden. Die Adressen der Ärzte müssen ohnehin genannt werden. Die Versicherungen behalten sich vor, selbst nachzuhaken.