Die gesetzlichen Krankenkassen sehen eine beitragsfreie Familienversicherung vor. Das heißt, Kinder sind kostenlos mitversichert. Das spart den Familien viel Geld und ist daher sicherlich ein Anreiz. Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) besteht diese Möglichkeit nicht. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist. Einzige Ausnahme: Liegt das Einkommen des Elternteils, das in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, höher als beim PKV-Mitglied, ist eine Mitversicherung möglich. Ansonsten muss auch für Kinder ein eigener, beitragspflichtiger Vertrag geschlossen werden. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten, damit der Nachwuchs günstig privat krankenversichert ist.

Am wichtigsten ist es, den Antrag rechtzeitig bei der Krankenversicherung zu stellen. Erfolgt dieser Schritt binnen zwei Monate nach der Geburt, muss die PKV das Kind aufnehmen, ohne eine Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge verlangen zu können. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend. Bei der Vertragsgestaltung dürfen die Eltern allerdings keinen besseren Versicherungsschutz für das Kind verlangen als sie selbst haben. Anderenfalls könnten Zuschläge fällig werden, ebenso, wenn eine andere Versicherungsgesellschaft gewählt wird. Verpasst man die Zwei-Monats-Frist, kommt man um eine Gesundheitsprüfung nicht umhin. Dann besteht durchaus auch die Möglichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird.

Kommt ein Vertrag zustande, gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von Leistungsumfang und Eigenanteil zu finden, zumal die Kosten für die private Krankenversicherung sich bei einer jungen Familie durchaus bemerkbar machen. In diesem Punkt sollte man ausloten, wie es um Beihilfeansprüche bestellt ist, die bei Beamten vorhanden sind, oder ob Arbeitgeberzuschüsse gezahlt werden. Ist ein Arbeitnehmer privat krankenversichert und erhält einen Zuschuss, hat auch das Kind einen Anspruch darauf. Er wird bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen gewährt. Steuerliche Vorteile ergeben sich durch die PKV nicht, da ohnehin nur 2400 Euro im Jahr als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können.