Mit dem Start ins Berufsleben oder dem Beginn des Studiums ändert sich einiges. Das gilt auch für den Versicherungsschutz. Der Bund der Versicherten (BdV) hat daher eine Broschüre erarbeitet, in der alle Versicherungsfragen beantwortet werden, garniert mit vielen Tipps und Hinweisen. Ein großes Kapitel ist dabei der Krankenversicherung vorbehalten.

Für die Zeit der Ausbildung greift die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Für welche der GKV man sich entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen. Der BdV rät dazu, sich für den günstigsten Anbieter zu entscheiden, da die Leistungen zu 95 Prozent durch den Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Lässt man sich mit der Wahl der Krankenversicherung zu viel Zeit, kann der Arbeitgeber sie festlegen. War man vorher in der privaten Krankenversicherung und möchte später einmal zurück in die PKV sollte man den bestehenden Vertrag umwandeln und als Anwartschaftsversicherung weiterlaufen lassen. Mit Ende der Ausbildung kann man dann jederzeit zurück in den alten Tarif. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht nötig.

Geht es nach dem Abitur nicht an die Werkbank oder den Schreibtisch, sondern an die Universität bzw. eine Fachhochschule, besteht die Möglichkeit, bis zum Alter von 25 Jahren über die Eltern in der GKV versichert zu bleiben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Einkommen nicht zu hoch liegt. Die Grenze liegt bei 355 Euro bzw. bei Mini-Jobs bei 400 Euro. Bevor es Probleme gibt, sollte man mit der Krankenkasse sprechen und diese Punkte genau klären. Sollte eine Mitversicherung nicht möglich sein, hat man als Studierender die Wahl, ob man sich bei einer gesetzlichen Kasse anmeldet oder einen Vertrag bei einer der privaten Krankenversicherungen abschließt. Mit Ende des Studiums kann man von der PKV zurück in die GKV, es sei denn, man macht sich selbständig. Bricht man das Studium ab, muss man von der privaten studentischen Krankenversicherung entweder in einen normalen PKV-Tarif wechseln oder, wenn ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird, in die gesetzliche Kasse.

Entscheidet man sich während der Ausbildung oder des Studiums, für kurze Zeit im Ausland zu lernen, sollten GKV-Mitglieder zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Kunden einer PKV gibt der Bund der Versicherten den Hinweis, sich vorher bei der Versicherung zu informieren, ob der Auslandsaufenthalt mitversichert ist. Ansonsten besteht auch hier die Möglichkeit, mit einer Zusatzversicherung vorzusorgen.