Di 27 Mai 2008
Wechselrecht der PKV wird unattraktiv
Geschrieben von krankenversicherung unter Gesundheitsreform, News
Die Gesundheitsreform an sich hat bereits für genügend Unruhe unter den Versicherten und den privaten Krankenversicherungen gesorgt. Jetzt droht weiterer Ärger. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Finanzminister Peer Steinbrück wollen, dass PKV-Kunden, die in eine günstigere Versicherung wechseln, mindestens zwei Jahre lang im Basistarif verbleiben, statt sofort eine Vollversicherung in Anspruch nehmen zu können. Das macht die auf das erste Halbjahr 2009 befristete Wechselmöglichkeit vollkommen unattraktiv.
Finanz- und Gesundheitsministerium, das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BaFin) und der PKV-Verband sollen laut eines Handelsblatt-Berichtes schon vorigen Mittwoch eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Der Verband der privaten Krankenversicherungen befürchtet, dass ohne diese Maßnahme massive Wanderungsbewegungen stattfinden, die in einem für kleinere Unternehmen ruinösen Preiskampf endeten. Grundsätzlich geht der PKV-Verband davon aus, dass der Wechsel in den Basistarif für immer erfolge. Die Kritik, dass durch diese Verordnung der natürliche Wettbewerb der PKV ausgehebelt werde, weist man seitens der Ministerien zurück. Vielmehr werde durch die Option, überhaupt wechseln zu können und seine Altersrückstellung mitzunehmen, erst für Wettbewerb gesorgt.
Mit der Pflicht, zwei Jahre im Basistarif zu bleiben, sehen einige private Krankenversicherungen, den Tod des Wechselrechts schon besiegelt. Dass die PKV einen solchen Basistarif anbieten müssen, gehört zur Gesundheitsreform 2007. Der Tarif entspricht dem, was die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern an Leistungen bieten. Preislich darf er nicht über dem Höchstsatz der GKV liegen. Aufgenommen werden muss jeder in den Basistarif, der die Voraussetzungen für die PKV erfüllt, selbst wenn jemand krank ist.
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