Do 24 Apr 2008
Vorlage zur Absetzbarkeit der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Geschrieben von krankenversicherung unter News
Das Bundesfinanzministerium ist dabei, Nägel mit Köpfen zu machen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der steuerlichen Behandlung von Beiträgen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung umzusetzen. Erarbeitet wurde eine Vorlage für den Haushaltsausschuss, in deren Folgen Milliarden-Ausfälle bei den Steuereinnahmen erwartet werden.
Das Urteil der Bundesverfassungsrichter von Mitte März verlangt, dass die für die Kranken- und Pflegeversicherung entrichteten Beiträge für eine PKV besser von der Steuer abgesetzt werden können. Da eine generelle Überprüfung der Absetzbarkeit gefordert wurde, bezieht sich die Vorlage des Bundesfinanzministeriums jetzt auch auf die gesetzlichen Kassen. Noch sind die Überlegungen nicht komplett abgeschlossen. Es gilt zu kontrollieren, inwieweit das Urteil sachgerecht umgesetzt werden kann. Intern schätzt man, dass ab 2010 Steuermindereinnahmen im einstelligen Milliarden-Bereich verursacht werden. Konkret soll die Rede von fünf Milliarden Euro. Das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung kommt auf einen Wert von 13 Milliarden Euro. Schon nach der Urteilsverkündung war im Finanzministerium erklärt worden, dass als Konsequenz Einnahmeausfälle in allen öffentlichen Haushalten zu befürchten seien.
Hintergrund ist die Klage eines Rechtsanwalts gegen den Bescheid des Finanzamtes, das von 16.300 Euro, die für die private Krankenversicherung der Familie gezahlt wurden, nur 10.000 Euro als Sonderausgaben anerkannte. Die Karlsruher Richter erklärten dazu, dass auch die Kranken- und Pflegeversicherung zum Existenzminimum gerechnet werden und dementsprechend steuerlich absetzbar sein müsse. Die Möglichkeiten, die das Steuerrecht vorsehe, reichten nicht aus und müssten verbessert werden. Bis Ende 2009 muss die Regierung daher eine Neuregelung erlassen.
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