Dass die Gesundheitsreform in ihrer jetzigen Form den privaten Krankenkassen sauer aufstößt, ist nicht gerade ein Geheimnis. Gleich nach Bekanntwerden der genauen Eckdaten haben die PKV Widerstand angekündigt und dieser mündet innerhalb der nächsten Wochen in einer Verfassungsbeschwerde, an der sich die große Mehrheit der privaten Krankenversicherer beteiligen wird. Das gab Sybille Sahmer, stellvertretende PKV-Verbandsdirektorin, im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt. Und sie kündigte weitere Schritte an.

Im Zentrum der Kritik steht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, kurz GKV-WSG, wonach die gesetzlichen Krankenversicherungen jetzt auch Zusatzleistungen und Wahltarife anbieten dürfen. War es bislang eher das Privileg der privaten Krankenkassen, dass Mitglieder sich vom Chefarzt behandeln und in einem Ein- oder Zweitbettzimmer unterbringen lassen könnten, steht es jetzt auch gesetzlich Versicherten offen, wenn sie sich für einen entsprechenden Tarif entscheiden. „Diese Sondertarife können die Existenz der privaten Krankenversicherung gefährden“, sagt beispielsweise Uwe Laue von der Debeka PKV. Dadurch, dass die GKV steuerliche Privilegien genössen und sich nicht um eine Altersrückstellung kümmern müssten, gebe es keine Chancengleichheit mehr und die PKV werde bewusst geschwächt.

Gegen die AOK Rheinland-Hamburg ist man bereits vorgegangen, nachdem sie die Wahltarife eingeführt hatte. In diesem Fall hat der Verband der PKV eine einstweilige Verfügung beantragt, die dem Landessozialgericht NRW vorliegt. Sie soll den neuen Tarifen, ergänzt um die Verfassungsbeschwerde, vorerst einen Riegel vorschieben. Große Hoffnung setzen die PKV auch auf die EU-Kommission. Sie könnte ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang bringen. Vermutlich werden die Bestrebungen letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof landen, der dann entscheiden muss.