Der Begriff der „Zwei-Klassen-Medizin“ hält sich schon seit Jahren. Gemeint ist damit, dass Privatpatienten bevorzugt und besser behandelt werden als Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Vorwurf, den vor allem Ärzte immer wieder zu hören bekommen und der in diesem Jahr bereits mit drei Umfragen untermauert respektive widerlegt werden sollte. Der Bundesverband der privaten Krankenversicherungen (PKV) hat immer wieder betont, dass die Vorwürfe haltlos seien. Mit einem 24-seitigen Positionspapier gibt der Verband den niedergelassenen Ärzten jetzt Argumentationshilfen an die Hand, wenn sie wieder einmal auf das Thema „Zwei-Klassen-Medizin“ angesprochen werden sollten.

Autoren der Broschüre sind Dr. Frank Schulze Ehring und Christian Weber. Sie sagen klipp und klar: „Das Schreckgespenst der Zwei-Klassen-Medizin ist zwar öffentlichkeitswirksam, aber kaum begründbar.“ Denn dafür müsste das höherwertige Leistungsangebot, das Kunden der privaten Krankenversicherungen bereitgestellt werde, zu Lasten der Grundversorgung aller gehen. Und das sei in der Bundesrepublik nicht der Fall. Hier werde niemand benachteiligt, nur weil er nicht einer PKV angehöre. Kürzere Wartezeiten und zusätzliche Sprechstunden für Privatpatienten seien einzig und allein in der Budgetierung begründet. Selbst wenn die Zusatzangebote komplett gestrichen würden, änderte sich nichts an der Behandlung oder an der Zeit, die man im Wartezimmer sitzen müsse.

Damit macht der PKV-Verband in seinem Positionspapier vor allem eines klar: „Der Begriff der Zwei-Klassen-Medizin wird in Deutschland in der Regel grundlegend missverstanden.“ Zudem weisen die privaten Krankenversicherungen darauf hin, dass jeder die Möglichkeit habe, über Zusatzversicherungen Mehrleistungen zu erhalten. Dass davon bereits rege Gebrauch gemacht wird, belegen die Zahlen für die Wahlleistungen im Krankenhaus. 42 Prozent der Verträge seien schon jetzt Krankenhauszusatzversicherungen. Grundsätzlich sei das Empfinden, schlechter behandelt zu werden, ein politisches Problem: „Die Wahrnehmung einer vermeintlichen Zwei-Klassen-Medizin in der Bevölkerung hat auch etwas mit den beobachteten gesetzlichen Eingriffen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun.“