So groß wie noch vor wenigen Wochen publiziert, sind die Unterschiede bei den Wartezeiten zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten dann doch nicht. Laut einer telefonischen Umfrage des BKK-Bundesverbandes, durchgeführt von TNS Healthcare, liegen die Kunden privater Krankenversicherungen und der gesetzlichen Krankenkassen zumindest bei akuten Beschwerden fast gleichauf. Sie erhielten zu 69 Prozent (GKV) und 62 Prozent (PKV) noch am gleichen Tag einen Termin. Liegen keine akuten Beschwerden vor, verschiebt sich die Wartezeit zugunsten der PKV-Patienten. Sie erhalten binnen zwölf Tagen einen Termin, während gesetzlich Versicherte 26 Tage warten.

Etwas besser gestellt sind PKV-Mitglieder auch, wenn sie bei akuten Beschwerden nicht am gleichen Tag behandelt werden. In dem Fall sind es drei Tage, bis ein Termin frei ist. Bei Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung kann es schon mal bis zu acht Tage dauern. In der Arzt-Praxis müssen sich die Mitglieder der GKV 35 Minuten gedulden, ehe sie ins Behandlungszimmer gerufen werden. PKV-Kunden kommen gerade einmal sieben Minuten schneller an die Reihe. Verbandschef Wolfgang Schmeinck zeigte sich mit dem Ergebnis recht zufrieden. „Was uns erleichtert hat, ist die Tatsache, dass Menschen, die mit akuten Problemen zum Arzt gingen, dort überwiegend auch am gleichen Tag behandelt wurden“, erklärte er. Unverständlich ist für ihn allerdings, dass viele gesetzlich Krankenversicherte (50 Prozent) zum Arzt gingen, ohne einen Termin zu vereinbaren, wobei 29 Prozent direkt den Facharzt aufsuchten. In diesem Punkt gebe es noch eine „Bildungsaufgabe“. Bei den Mitgliedern der privaten Krankenversicherungen verzichteten nur 29 Prozent auf eine Terminvereinbarung.

Die Ergebnisse der Umfrage, an der 6013 Bundesbürger teilnahmen, dürfen jedoch nicht überbewertet werden. Wolfgang Schmeinck betonte, dass die Daten nichts mit der medizinischen Behandlungsqualität zu tun hätten. Die Ergebnisse basierten auf der Erinnerung der Patienten und seien damit recht subjektiv gefärbt. Dass nur 101 Kunden einer privaten Krankenversicherung befragt wurden, sorge zudem für eine recht dünne Datenbasis. Eines sei aber deutlich geworden: Eine Zweiklassenmedizin lasse sich nicht belegen.