Kundendaten sind vertraulich. Das gilt für den Handwerker und jeden Arzt. Darauf verlassen sich die Kunden. Einige gesetzliche Krankenversicherungen scheint das wenig zu kümmern. Sie haben persönliche Daten einfach an die Konkurrenz verkauft. In zwei Fällen konnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar inzwischen nachweisen, dass Informationen an private Krankenversicherungen weitergeleitet wurden. Kaum vorstellbar angesichts der Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die höchst intim sind.

Den Kunden selbst scheint es auch nicht zu gefallen, dass sie quasi verkauft werden. Bei der IKK Weser-Ems sorgte eine Eingabe dafür, dass die Datenschützer aktiv wurden. Die Kontrolle brachte das zutage, was man befürchtet hatte und worauf die Innungskrankenkasse selbst kaum reagierte. Die Kundeninformationen waren an die Signal Iduna gegeben worden. Von hier aus erfolgte dann die telefonische Werbung für die Angebote der PKV. Der Strafantrag wurde bereits im Dezember gestellt. Bei der IKK Hamburg stießen die Ermittler auf einen ähnlichen Fall. Auch hier liegt eine Strafanzeige vor.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte geht davon aus, dass er aktuell nur die Spitze des Eisberges angekratzt hat. Er wird den Krankenkassen nun weiter auf den Zahn fühlen und Überprüfungen anordnen. Da seine Behörde nicht alle Details kontrollieren kann und nur begrenzte Möglichkeiten hat, zieht die Angelegenheit nun weite Kreise. Inzwischen ist das Bundesversicherungsamt eingeschaltet. Schließlich kann es nicht angehen, dass gesetzliche Krankenkassen derart mit den Kundendaten schachern und sie den PKV anbieten– zumal sie sonst kaum ein gutes Haar an den privaten Krankenversicherungen lassen.