Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) geht davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr zur Beschwerde der privaten Krankenversicherungen gegen elementare Bausteine der Gesundheitsreform äußern wird. Die Juristen sehen guten Chancen, dass die Richter sich zumindest in einigen Punkten auf die Seite der PKV stellen werden. Bis zum 30. September besteht noch die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Dabei geht es in erster Linie um die Wechselmöglichkeit und die Mitnahme der Altersrückstellung sowie den Basistarif, der ab 2009 Pflicht sein soll und als Auffangbecken für jene gilt, die derzeit nicht krankenversichert sind, vorher aber in einer PKV waren.

Zum Thema Altersrückstellung erwartet der Anwaltsverein eine relativ zügige Reaktion aus Karlsruhe. Der DAV wertet die Rückstellungen als Eigentum der Versicherten, während die privaten Krankenversicherungen das Kapital nicht übertragen wollen. Dieses Thema lag schon einmal auf den Tischen der Verfassungsrichter. Mit Urteil vom 26. Juli 2005 hatten sie entschieden, dass die Überschussbeteiligung den Versicherten gehöre (Aktenzeichen 1 BvR 80/95).

Beim Basistarif haben die Anwälte ihre Zweifel, ob das Modell mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Dadurch, dass in diesem Tarif keine Gesundheitsprüfung erfolge, die Regierung Risikozuschläge ausgeschlossen und die Prämie an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt habe, müssten die PKV mit Verlusten rechnen. Diese gingen dann zulasten der Privatversicherten, die mit höheren Beiträgen rechnen müssten. Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV bezeichnet dieses Verfahren als „verfassungsrechtlich bedenklich“. Angenommen ist die Klage, jetzt haben die Richter das Wort.

Ehemaligen Privatpatienten, die im Moment keine Krankenversicherung haben, rät der DAV-Experte, sich bis Ende des Jahres für den modifizierten Standardtarif der PKV zu entscheiden. Er gilt in der privaten Krankenversicherung als Vorläufer des Basistarifs. Damit hätten die Betroffenen zumindest Krankenschutz und einen gültigen Vertrag, der nicht „einfach wieder aufgelöst werden kann“. Von Interesse ist dieses Thema für rund 100.000 Menschen. Bisher haben sich laut Verband der privaten Krankenversicherungen nur 5.000 dazu durchringen können, zurückzukommen.