Die privaten Krankenversicherungen können einen ersten Teilerfolg im Kampf gegen die seitens der Regierung geplanten Änderungen im Gesundheitswesen für sich verbuchen. Der Verfassungsbeschwerde, die von 30 PKV beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform eingereicht wurde, schenkt man in Karlsruhe einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge Gehör. Das belegt die „große Zustellung“, mit der die Richter unter anderem Ministerien und Verbände zu einer Stellungnahme auffordern. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichtes sagte dazu: „Daraus kann man folgern, das sich das Gericht mit der Sache beschäftigen wird.“

Dass diese Entwicklung vollkommen unterschiedlich bewertet wird, war vorherzusehen. Das Gesundheitsministerium sieht der Klage gelassen entgegen und ließ verlautbaren, man gehe davon aus, dass die Regelungen rechtmäßig seien. Der Verband der privaten Krankenversicherung ist vom Gegenteil überzeugt und erwartet, dass die angefochtenen Teile der Gesundheitsreform gekippt werden. Wichtig für die PKV, so Verbandsdirektor Volker Leienbach, sei die Zeitschiene. Denn am 1. Januar 2009 greifen die ungeliebten Maßnahmen wie der Basistarif.

Er ist der größte Stein des Anstoßes, weil darüber den privaten Krankenversicherungen vorgeschrieben wird, jeden potentiellen PKV-Kunden auch ohne Gesundheits- und Risikoprüfung aufzunehmen. Weitere Punkte auf der Liste sind die Wartezeit – Angestellte müssen drei Jahre warten, bevor sie die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern –, dass auch GKV Zusatztarife anbieten dürfen und ein Wechsel zwischen den PKV möglich wird.

Dass die Verfassungsrichter in Karlsruhe noch in diesem Jahr ein Urteil fällen werden, ist äußerst unwahrscheinlich. Für den Fall, dass sich das Verfahren in die Länge zieht, haben sich die PKV bereits vorbereitet. Sollte sich im Oktober kein Urteil abzeichnen, werde man eine einstweilige Verfügung beantragen und auf diese Weise versuchen, die Reform zu stoppen. Bislang wurde dieser Weg noch nicht eingeschlagen.