Kommende Woche beginnt die heiße Phase für die privaten Krankenversicherungen und ihr Bestreben, die Gesundheitsreform aus den Angeln zu heben. Der Ablauf der Beschwerdefrist am 31. März steht an. Die Victoria Krankenversicherung und die DKV haben bereits ihre Klagen eingereicht. 24 weiteren Einzelklagen von PKV stehen an. Die Allianz wendet sich gleich an Karlsruhe. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Klagen gebündelt werden.

Einer der Knackpunkte der Gesundheitsreform, an denen sich die PKV stoßen, ist der Basistarif. Er muss ab Januar 2009 im Programm einer jeden privaten Krankenversicherung sein, damit bisher nicht Versicherte und Neuversicherte, die alle Voraussetzungen für die Aufnahme in einer PKV erfüllen, eine günstige Alternative haben. Der Basistarif entspricht dabei dem, was die gesetzlichen Krankenkassen bieten, also das Standardprogramm ohne Extras. Beim Preis sagt der Gesetzgeber: Die PKV dürfen nicht teurer sein als die gesetzlichen Krankenkassen.

Die privaten Krankenversicherungen sehen in dem neuen Tarif, der ihnen aufgebürdet wird, eine echte Gefahr. Denn auch wer schon in der PKV ist kann dann in den Basistarif wechseln und spart so beim Beitrag. Die Konsequenz daraus sei, dass alle anderen Versicherten der PKV den Basistarif subventionieren und dementsprechend mit einer höheren Belastung rechnen müssten. „Hier droht ein Schnellballeffekt“, heißt es von Seiten der privaten Krankenversicherer. Beim Bundesgesundheitsministerium macht man sich derweil keine Sorgen, dass die Klagen etwas bewirken, weil die Gesundheitsreform verfassungskonform sei. Es sei das gute Recht der Unternehmen die gesetzlichen Regelungen verfassungsrechtlich prüfen zu lassen.