Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wurde schon oft vorgeworfen, sie wolle die private Krankenversicherung (PKV) abschaffen. So recht überzeugen konnte die Ministerin nicht, wenn sie diese Vorwürfe zurückwies und von einer „Überwindung der bestehenden Trennung der Systeme“ als ihr vornehmliches Ziel sprach. Die von ihr vorangetriebene Gesundheitsreform, die sich aktuell mit all ihren Schattenseiten präsentiert, belegt allerdings keine sonderlich Pro-PKV freundliche Stimmung. Eher im Gegenteil: Die Regelungen sorgen dafür, dass Interessenten für die private Krankenversicherung vermehrt Steine in den Weg gelegt werden und PKV-Versicherte fürchten müssen, wieder in die gesetzliche Kasse zu kommen.

Beispiele dafür, dass Bestandskunden der privaten Krankenversicherungen wieder in die GKV müssen, gibt es viele. Wer mit seinem Einkommen nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegt und sich dafür entscheidet, ein paar Euro in eine Pensionskasse zu stecken, sprich eine betriebliche Altersvorsorge, riskiert den Status als Privatpatient. Denn durch die Vorsorgemaßnahme verringert sich das steuerpflichtige Bruttoeinkommen und man ist wieder versicherungspflichtig. Ähnlich ergeht es Selbständigen, die eine Festanstellung annehmen. Selbst, wenn ihr Gehalt sie von der Versicherungspflicht befreit, rutschen sie wieder in die gesetzliche Krankenkasse. Sie müssen beweisen, dass sie dauerhaft in der Lage sind, mehr als 48.1450 Euro im Jahr zu verdienen – und das über einen Zeitraum von drei Jahren. Verbraucherschützen sprechen von einem grotesken Gesamtbild und einer nicht nachvollziehbaren Logik.

Allen, die von einer solchen Maßnahme betroffen sind oder betroffen sein könnten, wird der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung empfohlen. Ob große oder kleine Anwartschaft: Man hält sich die Tür für die Rückkehr in die PKV offen, ohne zusätzliche Risikozuschläge befürchten zu müssen. Die Kosten für eine solche Versicherung liegen zwischen fünf und 40 Prozent des regulären Beitrages – aber es rechnet sich nach Expertenmeinung, manchmal schon innerhalb des ersten Jahres, das man wieder in der privaten Krankenversicherung ist.