In etwas mehr als vier Monaten wird sich zeigen, wie die Gesundheitsreform sich auf Beiträge, Tarife und Leistungspakete der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen auswirkt. Während die PKV derzeit damit beschäftigt sind, den Basistarif in trockene Tücher zu bekommen und sich für Wechselwillige so attraktiv wie möglich aufzustellen bzw. Bestandskunden von der eigenen Leistungsfähigkeit zu überzeugen, steht den gesetzlichen Krankenkassen die meiste Arbeit noch ins Haus. Denn bislang wissen sie nicht, wie hoch der Einheitsbeitragssatz ausfallen und wie groß ihr Stück vom Kuchen des Gesundheitsfonds sein wird.

In einer kleinen Anfrage hat sich die FDP-Fraktion bezüglich des geplanten zeitlichen Ablaufs erkundigt. In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu: „Die Krankenkassen sollen die für ihre Haushaltsplanungen relevanten Informationen sechs Wochen vor der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds erhalten.“ Mitte November wird sich also zeigen, was auf die Versicherten zukommt. Für sie ist in erster Linie der Beitrag von Interesse, für die GKV die Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich und das neue Krankenkassen-Insolvenzrecht. Denn nur mit diesen Daten sind sie in der Lage, die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Der Vorschlag der FDP, erst eine Testphase ohne einheitlichen Beitragssatz zu starten, beweist, dass nicht alle Politiker vom Erfolg des neuen Systems überzeugt sind. Die Zweifel räumt die Regierung allerdings aus und lehnt die Idee ab. Für einen Test bestehe keine Notwendigkeit. „Die geeigneten Rahmenbedingungen für eine zuverlässige Prognose der finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch künftig mit der Einrichtung des neuen Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt sichergestellt“, wird die Bundesregierung zitiert.

Ob es nicht doch ein wenig kurz vor knapp ist, erst sechs Wochen vor dem Start in eine neue Ära des Gesundheitswesens die Eckpunkte bekanntzugeben, wird sich zeigen. Sicher ist, dass es für die Verbraucher teurer wird. Insbesondere dann, wenn die zuständige Krankenkasse nicht mit den aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Mitteln klarkommt.