Mi 21 Mai 2008
Keine einheitliche Meinung zur Mitnahme der Altersrückstellung der PKV
Geschrieben von krankenversicherung unter Gesundheitsreform
Das erste Halbjahr 2009 wird für die privaten Krankenversicherungen wegweisend sein. Dann wird sich zeigen, welche der PKV ihre Hausaufgaben im Rahmen der Gesundheitsreform gemacht und sich am besten auf die veränderten Rahmenbedingungen eingestellt haben. Eines ist sicher: Schon jetzt zeichnet sich ein heftiger Kampf um junge, gesunde Versicherte ab. Denn in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 können die Kunden der privaten Krankenversicherer sich eine andere PKV suchen und samt der Altersrückstellung wechseln. Pro forma geht es in den Basistarif der neuen PKV. Man kann anschließend aber sofort in einen höheren Tarif wechseln, wobei sich hier noch die Frage stellt, wie es in dem Fall um die Altersrückstellung bestellt ist.
Ganz so einfach wie es sich die Politiker vorgestellt haben, wird die Umsetzung der Vorgabe nicht sein. Gerade der Vertrieb der privaten Krankenversicherungen muss sich darauf einstellen, dass es einen erhöhten Beratungsbedarf gibt. Wird nicht ausführlich über die Vor- und Nachteile eines PKV-Wechsels informiert, machen sich die Unternehmen schadensersatzpflichtig. Das Dilemma fängt bereits bei der Höhe der Altersrückstellung an, die mitgenommen werden darf. War der Kunde erst kurze Zeit privat versichert und nur in einem niedrigen Tarif, hat er beispielsweise Anspruch auf einen höheren Prozentsatz. Doch gerade in dem Punkt ist man sich noch nicht einig und wird die entsprechende Gesetzesvorlage unterschiedlich interpretiert.
Einige PKV vertreten die Ansicht, dass die Rückstellung im Basistarif verbleiben muss. Für den Kunden hieße das bei einem Wechsel in einen anderen Tarif, dass er seine Altersrückstellung komplett neu aufbauen und mit hohen Kosten im Alter rechnen müsste. Das Bundesgesundheitsministerium spricht in diesem Zusammenhang von einer Fehlinterpretation. Der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung dürfe keine Nachteile mit sich bringen, heißt es dort. Rechnen müssen diejenigen, die von der Option Gebrauch mit einer erneuten Gesundheitsprüfung, die sich im Basistarif zwar nicht auswirkt, weil hier keine Risikozuschläge gestattet sind, dafür aber in den andern Tarifen der Unternehmen.
- Basistarif ist den PKV ein Dorn im Auge
- Der Deutsche Anwaltsverein sieht den Basistarif der PKV auf der Kippe
- Basistarif der PKV wird in Form gebracht
- Verband der PKV äußert sich zur Verweildauer im Basistarif
- PKV Bestandskunden müssen mit höherer Prämie rechnen
