Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie belegt, dass Ärzte an Privatpatienten erheblich mehr verdienen. Für die gleiche Leistung erhalten sie von den PKV die 2,3-fache Vergütung dessen, was die gesetzlichen Kassen zahlen. Noch höher fällt die Differenz bei Kinderärzten, Radiologen und Internisten aus. Für die Gesundheitsökonomen der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Fulda ist das der Grund, warum Ärzte Kunden einer privaten Krankenversicherung bevorzugen würden, von denen sie jährlich rund 3,6 Milliarden Euro erhalten. „Windiger Vergleich“, sagt die Bundesärztekammer.

Deren Präsident, Jörg-Dietrich Hoppe, sieht in der Studie nur einen weiteren Versuch, die im Rahmen der Honorarreform gestellte Forderung der Ärzte nach einer höheren Vergütung zu diskreditieren. Einzig und allein die dauerhafte Unterfinanzierung der gesetzlichen Kassen sei Auslöser für die großen Unterschiede. „Die Bezahlung ärztlicher Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherungen ist unterirdisch“, so Hoppe. Fast 30 Prozent der Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte erbringen, würden nicht einmal erstattet, weil das Budget es nicht erlaube. Möglich ist die höhere Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung weil die Sätze der von der Bundesregierung erlassenen Gebührenordnung überschritten werden dürfen, während die gesetzlichen Kassen sich an die Obergrenzen halten müssen.

Die Idee, die Vergütungsstrukturen von PKV und GKV anzugleichen wie es die Niederlande in den 80er Jahren gemacht haben, brächte erhebliche Probleme mit sich. Um das Einkommen der Ärzte stabil zu halten, müssten die Mitglieder der Krankenkassen 3,2 Milliarden Euro aufbringen. Das wäre eine Beitragsanpassung von plus 0,34 Prozent. Die Mitglieder der privaten Krankenversicherung würden hingegen sparen.