Ein wichtiger Hinweis für alle Immobilienbesitzer geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 17 K 2330/06E) hervor. Hier ging es konkret um das Finanzierungsmodell eines Klägers, der mit Lebensversicherungen seine Immobilienkredite absicherte.

Die Baufinanzierung funktionierte dabei so: Der Kläger hatte Immobilien erworben, für die er auch Darlehen aufnehmen musste. Dieses sollte durch Kapitallebensversicherungen abbezahlt werden, die der Immobilienbesitzer mit einer Laufzeit von zwölf Jahren abschloss. Für die Prämienzahlung wurde wiederum ein Darlehen aufgenommen.

Der Kläger machte nun geltend, dass nur wegen des Kaufs der Immobilien Zinsen fällig geworden seien und wollte diese als Werbungskosten geltend machen. Das Gericht wies diese Forderung aber zurück. Denn die Zinsen für eine Kapitallebensversicherung dienen der privaten Absicherung. Dass das Darlehen wegen der Immobilienanschaffung fällig wurde, ist dabei ohne Belang. Denn die wirtschaftliche Einkunft müsse mit der Investition in direktem Zusammenhang stehen, so die Richter.