| Wer
kann Mitglied einer PKV werden? Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Grenzen gezogen, die jedes Jahr aufs Neue überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Versicherungspflichtgrenze nennt sich diese imaginäre „Linie“. Wird sie überschritten, hat man als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer die Wahl, ob man weiterhin freiwillig in seiner gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder in eine private Kasse wechselt. Denn ab diesem Zeitpunkt besteht keine Versicherungspflicht mehr in der GKV. Die Versicherungspflichtgrenze orientiert sich am jährlichen Bruttoarbeitsentgelt. VersicherungspflichtgrenzeIm Jahr 2010 liegt sie bei 49.950 Euro jährlich bzw. monatlich 4.162,50 Euro. Die Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze nach oben vollzieht sich in kleinen Schritten, die in den vergangenen Jahren zumeist bei 1,0 bis 1,2 Prozent lagen. Lediglich vom Jahr 2002 zum Jahr 2003 hat sie einen gewaltigen Sprung von 13,3 Prozent gemacht. Ab diesem Jahr gab es neben der allgemeinen auch eine besondere Grenze. Sie gilt für alle, die spätestens am 31. Dezember 2002 Mitglied einer PKV waren. Der Grund für den sprunghaften Anstieg war der Wunsch, die Zahl der gesetzlich versicherten zu vergrößern. Da viele, die zu dieser Zeit privat versichert waren, ab dem Moment wieder versicherungspflichtig geworden wären, führte man die besondere Jahresarbeitsentgeltsgrenze ein. Alle Vorausetzungen, die man erfüllen muss, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, haben wir nachfolgend noch einmal für Sie zusammengestellt:
Diese Daten gelten allerdings nicht für alle. Denn der Zugang zu
einer PKV ist nicht alleine vom Einkommen abhängig, sondern in besonderen
Fällen auch vom Beruf oder dem beruflichen Status. Beamte können
jederzeit Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden, das gilt
für den Polizisten ebenso wie für Richter, Abgeordnete und Finanzbeamte.
Auch Selbständige und Freiberufler haben die Wahl, ob sie sich privat
versichern oder als freiwillig Versicherter in einer GKV bleiben wollen.(Info Berufe private Krankenversicherung)
Bei Journalisten und Künstler ist allerdings zu beachten, dass sie
bis zur Versicherungspflichtgrenze über die Künstlersozialkassen
gesetzlich versichert sind. Eine weitere Gruppe, die sich zwischen privatem
und gesetzlichem Schutz entscheiden kann, sind Studierende. Lassen sie
sich von der Versicherungspflicht befreien, können sich in einer
PKV versichern. |
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