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Wer kann Mitglied einer PKV werden?
Der Artikel über die Geschichte der Krankenversicherung hat bereits gezeigt, dass der Zugang zu einer Krankenversicherung lange Zeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich war. Beruf oder Stand waren teils bis in vorige Jahrhundert ausschlaggebend dafür, ob und wo man sich versichern konnte. Heute hat jeder die Möglichkeit, sich zu versichern. Es stellt sich lediglich die Frage, ob in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Der Stand spielt dabei keine Rolle mehr, wohl aber der Beruf, wenn auch eher zweitrangig. Ein weitaus wichtigeres Kriterium ist das Einkommen. Der Lohn wird mittlerweile als Maßstab genommen, ab wann die Mitgliedschaft in einer PKV möglich, aber nicht verpflichtend ist.


Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Grenzen gezogen, die jedes Jahr aufs Neue überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Versicherungspflichtgrenze nennt sich diese imaginäre „Linie“. Wird sie überschritten, hat man als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer die Wahl, ob man weiterhin freiwillig in seiner gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder in eine private Kasse wechselt. Denn ab diesem Zeitpunkt besteht keine Versicherungspflicht mehr in der GKV. Die Versicherungspflichtgrenze orientiert sich am jährlichen Bruttoarbeitsentgelt. Im Jahr 2007 liegt sie bei 47.700 Euro bzw. monatlich 3.975 Euro. Die Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze nach oben vollzieht sich in kleinen Schritten, die in den vergangenen Jahren zumeist bei 1,0 bis 1,2 Prozent lagen. Lediglich vom Jahr 2002 zum Jahr 2003 hat sie einen gewaltigen Sprung von 13,3 Prozent gemacht. Ab diesem Jahr gab es neben der allgemeinen auch eine besondere Grenze. Sie gilt für alle, die spätestens am 31. Dezember 2002 Mitglied einer PKV waren. Der Grund für den sprunghaften Anstieg war der Wunsch, die Zahl der gesetzlich versicherten zu vergrößern. Da viele, die zu dieser Zeit privat versichert waren, ab dem Moment wieder versicherungspflichtig geworden wären, führte man die besondere Jahresarbeitsentgeltsgrenze ein. Sie liegt 2007 bei 42.750 Euro.


Diese Daten gelten allerdings nicht für alle. Denn der Zugang zu einer PKV ist nicht alleine vom Einkommen abhängig, sondern in besonderen Fällen auch vom Beruf oder dem beruflichen Status. Beamte können jederzeit Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden, das gilt für den Polizisten ebenso wie für Richter, Abgeordnete und Finanzbeamte. Auch Selbständige und Freiberufler haben die Wahl, ob sie sich privat versichern oder als freiwillig Versicherter in einer GKV bleiben wollen. Bei Journalisten und Künstler ist allerdings zu beachten, dass sie bis zur Versicherungspflichtgrenze über die Künstlersozialkassen gesetzlich versichert sind. Eine weitere Gruppe, die sich zwischen privatem und gesetzlichem Schutz entscheiden kann, sind Studierende. Lassen sie sich von der Versicherungspflicht befreien, können sich in einer PKV versichern.


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