| Die
Beiträge
In der gesetzlichen Krankenversicherung stehen die Leistungen fest, sind
punktgenau geregelt. Bei den privaten Krankenversicherungen können
die Mitglieder sich ihr Paket individuell schnüren. Das spiegelt
sich auch in der Beitragsberechnung wieder. Salopp ausgedrückt: Wer
viel will, muss viel bezahlen. Denn die Berechnung der Beiträge erfolgt
bei einer PKV auf Basis des Äquivalenz- oder auch Individualversicherungsprinzips.
Das heißt, die Beiträge der PKV stehen in direkter Beziehung
zum gewünschten Leistungsumfang. Mitglieder einer PKV, die mehr Leistungen
versichern lassen wollen, müssen entsprechend höhere Beiträge
zahlen als andere, die nur den Basisschutz möchten. Welche Leistungen
das sind, kann die Versicherung frei entscheiden. Und auch der Kunde hat
die freie Wahl, kann also ganz nach Wunsch Leistungen aus dem angebotenen
Katalog wählen.
Neben den Leistungen spielt ein zweiter Faktor in die Bemessung der PKV-Beiträge
und ist somit auch Teil des Äquivalenzprinzips: das individuelle
Risiko. Private Krankenversicherungen arbeiten mit risikogerechten Beiträgen,
die sich am Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem gesundheitlichen Zustand
zu Versicherungsbeginn orientieren. Der Grund dafür lässt sich
leicht erklären: Wer ein höheres Risiko mitbringt, etwa ein
Mann, der raucht, Übergewicht und Probleme mit dem Herz-Kreislaufsystem
hat, wird die Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach wesentlich mehr
kosten als jemand, der Sport treibt und kerngesund ist. Hohes Risiko heißt
also höherer Beitrag.
Berechnet werden die Beiträge auf versicherungsmathematischer Grundlage,
also so wie bei einer Lebensversicherung. Das ist nötig, um eine
Altersrückstellung bilden zu können, die das altersbedingt steigende
Gesundheitsrisiko auffangen soll. Der Beitrag für die PKV setzt sich
somit aus einem Teil zusammen, der das aktuelle Risiko abdeckt, und einem
zweiten Teil, der für das Alter gedacht ist. Die Rückstellung
wird verzinslich angespart. Jüngere Versicherungsnehmer zahlen daher
mehr als sie tatsächlich in Anspruch nehmen. Im Alter allerdings
liegt der Beitrag dann unter dem, was an Kosten für die medizinische
Versorgung anfällt. Wie hoch genau der Beitrag ist, wird für
jeden Versicherungsnehmer individuell berechnet. Berücksichtigt werden
dabei – wie bei der GKV – grundsätzlich auch die Entwicklungen
auf dem medizinischen und gesundheitspolitischen Sektor. Kostensteigerungen
werden entsprechend an die Kunden weitergegeben.
Abgesehen von dem Beitrag, der monatlich anfällt, muss bei einer
privaten Krankenversicherung beachtet werden, dass sie nach dem Kostenerstattungsprinzip
arbeitet. Für die Mitglieder bedeutet das, sie müssen die anfallenden
Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erst
einmal selber tragen. Die Rechnungen gehen direkt an den Patienten, der
damit Vertragspartner des Arztes ist. Die Rechnungen zahlt das PKV-Mitglied.
Erstattet wird das Geld, nachdem die Rechnung im Original eingereicht
und von der Krankenkasse geprüft wurde.
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