Privatpatient bei der Ersatzkasse – Vorsicht, Fallstrick!

© Goodshoot / iStock / Thinkstock
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Durch die Diskussion um die Bürgerversicherung wurde das generelle Thema „Krankenversicherung“ wieder stärker in den Fokus gerückt. Ersatzkassenpatienten sehen sich immer wieder gegenüber privat Versicherten als Menschen zweiter Klasse behandelt.

Für viele stellen die Wahltarife der Ersatzkassen plötzlich ein Licht am Ende des Behandlungstunnels dar. Was verbirgt sich hinter Wahltarifen und welchen Mehrwert bringen sie wirklich?

Welche Leistungen bietet ein Wahltarif?

Da Wahltarife in den Bereich der medizinischen Leistungen fallen, welchen die einzelnen Ersatzkassen selbst definieren können, ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Allerdings gibt es einen groben Rahmen, der für die unterschiedlichen Wahltarife gilt.

  • Übernahme der Kosten durch die Ersatzkasse für homöopathische, anthroposophische und andere pflanzliche Medikamente.
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Wer ein Jahr lang keine Behandlungskosten verursacht, erhält, analog zur privaten Krankenversicherung, einen Beitragsanteil zurück.
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab der dritten Woche.
  • Erhöhte Festkostenzuschüsse bei Zahnbehandlungen.
  • Tarife mit einem jährlichen Selbstbehalt zur Beitragssenkung.
  • Bonustarife

Wie funktionieren Wahltarife?

Privatärztliche Behandlung

Am attraktivsten erscheinen Wahltarife mit privatärztlicher Behandlung. In den meisten Fällen kann der Arzt einen erhöhten Satz für die Behandlung abrechnen. Der Patient tritt in Vorleistung und reicht die Rechnung dann bei seiner Ersatzkasse ein. Die Krux ist allerdings, dass das Leistungsspektrum gegenüber privaten Krankenversicherungen bei einem Wahltarif nicht erweitert wird.

Was für klassisch Versicherte nicht erstattet wird, wird auch nicht in einem Wahltarif erstattet. Dazu zählen beispielsweise Inlays oder nicht anerkannte Heil- und Behandlungsmethoden. Der Vorteil liegt bei einem Wahltarif in erster Linie darin, kurzfristiger einen Facharzttermin zu bekommen. Bei den meisten Ersatzkassen muss die privatärztliche Behandlung auch im Vorfeld abgestimmt und letztendlich abgesegnet werden. Es ist die Frage, ob diese Option den Beitragsmehraufwand rechtfertigt. Der Mehrbeitrag orientiert sich am Alter der versicherten Person und wird im Rahmen der Familienversicherung für alle versicherten Personen berechnet.

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:

Tarife mit Beitragsrückerstattung

Tarife mit Beitragsrückerstattung zahlen einen Bonus, wenn die versicherte Person ein Jahr lang keine Rezept- oder Behandlungskosten verursachte.

Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, richtet sich nach der jeweiligen Ersatzkasse. Die AOK Hessen staffelt die Rückerstattung in Abhängigkeit vom Einkommen und möglichen Behandlungen. Bei mehr als vier Rezepten muss der Versicherte allerdings eine Eigenleistung übernehmen. Die Höhe des Bonus richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der zurückliegenden schadenfreien Jahre.

Ein Versicherungsnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen zwischen 24.001 Euro und 30.000 Euro erhält pro Jahr einen Grundbonus von 90 Euro. Der maximale Staffelbonus für drei leistungsfreie Jahre beträgt 60 Euro. In der Summe kann die versicherte Person also 150 Euro als Bonus erhalten.

Der Selbstbehalt je Arztbesuch oder Rezept beträgt jedoch 22,50 Euro, je Krankenhausaufenthalt 45 Euro.

Überschreitet die versicherte Person die Grenze von vier Rezepten oder Arztbesuchen muss er mit einer Beitragsnachzahlung von bis zu 80 Euro rechnen – pro Jahr. Wer sich für diese Option entscheidet, ist daran drei Jahre gebunden.

Erhöhte Festkostenzuschüsse bei Zahnbehandlung

Ebenfalls bei der AOK Hessen findet sich ein Wahltarif für höhere Leistungen bei Festzuschüssen für Zahnbehandlungen:

Jahr Zuschuss
1. Jahr max. 250 Euro zusätzlich zum gesetzlichen Festzuschuss
2. Jahr max. 500 Euro zusätzlich zum gesetzlichen Festzuschuss
3. Jahr max. 750 Euro zusätzlich zum gesetzlichen Festzuschuss
ab dem 4. Jahr Insgesamt doppelter Festzuschuss
ab dem 7. Jahr Doppelter Festzuschuss plus weitere 5 Prozent
ab dem 10. Jahr Doppelter Festzuschuss plus weitere 10 Prozent
ab dem 13. Jahr Doppelter Festzuschuss plus weitere 20 Prozent

Leistungen maximal bis zur Rechnungshöhe.

Es ist allerdings fraglich, ob die Leistung den altersabhängigen Mehrbeitrag rechtfertigen, oder eine private Zusatzversicherung sinnvoller wäre.

Selbstbeteiligung

Diese Tarife ähneln am meisten den Tarifen der privaten Krankenversicherer. Der Versicherungsnehmer trägt einen Teil der Behandlungskosten selbst und zahlt im Gegenzug einen niedrigeren Beitrag.

Achtung, Arbeitnehmer! Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an der Selbstbeteiligung.

Diese Tarifvariante kommt am ehesten für Selbstständige infrage. Die Bindefrist an diesen Tarif beträgt beispielsweise bei der Barmer Ersatzkasse drei Jahre.

Verbessertes Krankentagegeld

Von allen Wahltarifen macht diese Option am meisten Sinn. Selbstständige haben die Möglichkeit, den Krankentagegeldbezug gegen einen Mehrbeitrag abweichend vom 43. Tag auf den 21. Tag vorzuziehen.

Bonustarife

Wer einen besonders gesunden Lebensstil pflegt und diesen durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen untermauert, sammelt im Bonustarif der DAK Bonuspunkte. Diese Bonuspunkte können sich die Versicherungsnehmer auszahlen lassen. Das DAK Programm AktivBonus Junior zahlt 1.626 Euro aus, wenn das Kind in der Zeit zwischen dem 1. Und dem 18. Lebensjahr an allen Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat.

Wo liegt der Unterschied zur privaten Krankenzusatzversicherung?

Der Wahltarif der AOK Hessen bietet nur eine privatärztliche Behandlung über alle medizinischen Bereiche hinweg, aber nicht unbedingt eine Erweiterung des Leistungsspektrums. Eine private Zahnzusatzversicherung beispielsweise erstattet Behandlungsmaßnahmen, welche durch die Ersatzkasse nicht abgedeckt sind. Damit erhält der Versicherte einen echten Mehrwert, wenn es beispielsweise um Inlays geht.

Private Zusatzversicherungen ermöglichen eine punktgenaue Optimierung des Versicherungsschutzes, sei es im Krankenhaus, bei Zahnbehandlungen oder alternativen Heilmethoden.

Die Wahltarife der Ersatzkassen lassen sich kaum miteinander vergleichen, da jede Kasse andere Tarife auflegt. Die DAK beschränkt sich auf ihr Bonusprogramm, die Barmer stellt Wahltarife nur für Selbstständige zur Verfügung.

Es bedarf also einer intensiven Lektüre im Rahmen eines Ersatzkassenvergleichs, um den individuell besten Wahltarif zu finden. Der Wechsel der Ersatzkasse ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos möglich. Die Ersatzkassen müssen, im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen, jeden Versicherungsnehmer annehmen.