| Die
Gesundheitsreform 2007
Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland steht seit Jahren
in der Diskussion und vor allem auch in der Kritik. Teuere und aufgeblähte
Verwaltungsapparate der gesetzlichen Versicherungen sind nur zwei Stichworte,
die in diesem Zusammenhang häufig fallen. Die Versicherten ärgern
sich in erster Linie darüber, dass die Kosten häufig nur über
sie abgewälzt werden. Die Zuzahlungen zu Medikamenten sind in den
vergangenen Jahren ständig angehoben worden. Und auch die Praxisgebühr
von zehn Euro für den Arztbesuch stößt vielen sauer auf.
Einigen sind die Kosten für die Krankenversicherung bereits über
den Kopf gewachsen – sie können sich eine Krankenversicherung
ganz einfach nicht mehr leisten und stehen jetzt ohne Versicherungsschutz
da.
Ob die Gesundheitsreform 2007 einige dieser Probleme in den Griff bekommt,
wird sich zeigen müssen. Denn viele Mechanismen, die nun beschlossen
und rechtskräftig sind, treten erst in einigen Jahren in Kraft. Was
auf die Versicherten und alle am Gesundheitswesen Beteiligten zukommt,
welche wichtigen Änderungen sich ergeben, soll eine kurze Übersicht
verdeutlichen.
Änderungen für Versicherte
Mit der Gesundheitsreform 2007 wird eine allgemeine Pflicht zur Versicherung
eingeführt. Wer bislang zu den Nichtversicherten gehörte, erhält
somit wieder den nötigen Krankenversicherungsschutz. Im Bereich der
Wahlmöglichkeiten kann nun frei entscheiden, welche Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtung aufgesucht wird. Sie muss allerdings zertifiziert
sein. Entstehen höhere Kosten als im Vertrag vorgesehen, müssen
sie selbst getragen werden. Neu sind die Wahltarife, die von den Krankenkassen
angeboten werden können. So sind beispielsweise Krankengeldtarife
möglich. Dazu werden die Vertragsgestaltungsmöglichkeiten präzisiert.
Generell gilt es, Bürokratie abzubauen.
Erweitert werden über die Gesundheitsreform die Pflichtleistungen
der Kassen. Ergänzt wurden sie um die geriatrische Rehabilitation,
empfohlene Impfungen, Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren sowie ambulante
und stationäre Rehabilitationsleistungen. Die häusliche Pflege
ist darf in neuen Wohnformen und – in Ausnahmen – in Heimen
erbracht werden. Neu definiert wird der Begriff des Selbstverschuldens,
wenn Leistungen nötig sind, die der Versicherte verursacht hat, beispielsweise
bei missglückten Piercings.
Änderungen bei den Krankenkassen
Alle in der Bundesrepublik zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen werden
zum Stichtag für den Wettbewerb geöffnet. Kassen haben die Möglichkeit,
ohne Staatsvertrag miteinander zu fusionieren. Bei der Beitragserhebung
gilt nach wie das Einkommen als Maßstab. Allerdings wird 2009 ein
bundeseinheitlich festgelegter Beitragssatz eingeführt. Aufgabe der
Krankenkassen ist nach wie vor der Beitragseinzug. Nur, dass die Beiträge
ab 2009 in den Gesundheitsfonds fließen, aus denen die Kassen ihre
Zuweisen erhalten. Erlaubt wird den Kassen, Vereinbarungen mit Ärzten
zu treffen, die vom Kollektivvertrag abweichen. Dadurch soll die Effizienz
gesteigert werden. Um Missbrauch bei den Leistungen zu vermeiden, müssen
die Krankenversicherungskarten entsprechend gestaltet werden.
Änderungen für Ärzte
Das Honorierungssystem für Ärzte wird im Rahmen der Gesundheitsreform
vereinfacht. In der Gebührenordnung sind dann unter anderem feste
Preise und Pauschalvergütungen vorgesehen. Das bislang sektorale
Budget wird durch Instrumente der Mengensteuerung abgelöst. Ärzten
soll auf dem diesem Weg eine bessere Kalkulationssicherheit gewährleistet
werden. Zudem wird die Transparenz gesteigert. Die Preise für gleiche
Leistungen sind dann bei allen Krankenkassen gleich.
Änderungen Private Krankenversicherungen
Ab 2009 sind die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, einen
Basistarif anzubieten. Er muss zu bezahlbaren Prämien Leistungen
erbringen, die mit denen der gesetzlichen Versicherungen vergleichbar
sind. Risikozuschläge dürfen für den Basistarif nicht gefordert
werden. Gewählt werden kann der Basistarif von allen, die bereits
in der PKV sind oder aber in ihr versichert sein könnten. Ab dem
1. Juli 2007 müssen zudem alle bisher Nichtversicherten Zugang zum
Standardtarif haben, der den Vorgaben für den Basistarif entsprechen
muss.
Um von einer gesetzlichen Versicherung in eine private wechseln zu können,
muss der Lohn über drei Jahre die Jahresarbeitsentgeltsgrenze übersteigen.
Erleichtert werden soll auch der Wechsel von einer PKV in eine andere.
Die Portabilität der Alterstückstellung ist eine Voraussetzung,
die dann erfüllt sein muss. Da ab 2009 die Pflicht zur Versicherung
besteht, muss allen, die vorher in der PKV waren, die Rückkehr in
den Basistarif ermöglicht werden. Er muss ebenso allen offen stehen,
die bislang freiwillig in der GKV sind und sich innerhalb von sechs Monaten
für den Basistarif entscheiden.
Der zeitliche Ablauf
Die Gesundheitsreform 2007 wird in mehreren Schritten vollzogen. Der zeitliche
Ablauf erstreckt sich über mehrere Jahre.
2. Februar 2007:
• Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten, ist dies
der Stichtag.
1. April 2007:
• Wer momentan ohne Versicherungsschutz ist und vorher gesetzlich
versichert war, für den besteht nun die Versicherungspflicht in einer
gesetzlichen Krankenkasse.
• Ermöglicht wird ab diesem Zeitpunkt auch, den Mindestbeitrag
für Selbständige zu senken.
• Zudem werden die Anwartschaften auf neue Personengruppen und die
ambulante Versorgung durch Krankenhäuser ausgeweitet.
• Die Palliativversorgung wird ausgebaut und die Träger von
Kinderhospizen werden finanziell besser gestellt.
• Es besteht ab sofort ein Anspruch auf die geriatrische Rehabilitation
und andere Reha-Leistungen im Bereich der Medizin.
• Kuren, ob nun Vater-Kind oder Mutter-Kind, und Impfungen werden
zu Pflichtleistungen.
• Die betriebliche Gesundheitsförderung wird gestärkt.
• Geburtshäuser erhalten bei ambulanten Geburten einen Betriebskostenzuschuss
durch die Krankenkassen.
• Die Übergänge vom Krankenhaus in Pflege oder Reha werden
verbessert.
• Die häusliche Krankenpflege in neuen Wohnformen ist erstattungsfähig.
• Reha-Einrichtungen müssen sich zertifizieren lassen.
• Die Versorgungsqualität wird gemessen und dokumentiert.
• Maßnahmen, die medizinisch nicht indiziert sind, wie Schönheitsoperationen,
erfordern eine Beteiligung der Versicherungen an den Folgekosten.
• Die integrierte Versorgung wird flächendeckend gefördert
und die in die Pflegeversicherung eingebunden.
• Für Arzneimittel gilt ab sofort eine Kosten-Nutzen-Bewertung.
• Einzelne Tabletten dürfen an Patienten abgegeben werden.
• Arzneimitteldaten werden besser geschützt.
• Der Apothekenrabatt wird auf 2,30 Euro angehoben.
• Um den Missbrauch der Versichertenkarte zu verhindern, müssen
entsprechende Maßnahmen entwickelt werden.
• Die Bundesknappschaft wird geöffnet.
• Fusionen werden kassenartenübergreifend ermöglicht.
• Wahltarife werden eingeführt.
• Bei Rehabilitationseinrichtung besteht freie Wahl.
1. Juli 2007:
• Verbesserung des Standardtarifes für Nichtversicherte, die
zum PKV-System gehören
1. Januar 2008:
• Die Ein-Prozent-Regelung für chronisch Kranke wird präzisiert
1. Juli 2008:
• Die Krankenkassenspitzenverbände werden durch den Spitzenverband
ersetzt und ein medizinischer Dienst auf Bundesebene durch den Spitzenverband
gegründet.
1. November 2008:
• Ein allgemeiner und einheitlicher Beitragssatz für die gesetzlichen
Krankenversicherungen wird gesetzlich festgelegt.
1. Januar 2009:
• Es besteht die Versicherungspflicht für alle.
• In der PKV wird ein Basistarif eingeführt. Der Wechsel zwischen
den PKV-Unternehmen in den Basistarif wird ermöglicht. Der Standardtarif
der PKV wird in den Basistarif überführt.
• Die Seekrankenkasse wird geöffnet.
• Die Gesundheitsfonds und der neue Risikostrukturausgleich für
Krankenkassen starten.
• Der einheitliche Beitragssatz und die vertragsärztliche Euro-Gebührenverordnung
werden eingeführt.
• Für den individuellen Krankengeldanspruch werden Wahltarife
möglich.
1. Januar 2011:
• Der Beitragseinzug wird gebündelt.
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