| Die
Geschichte der PKV
Wer krank wird, kann nicht arbeiten, verdient kein Geld und droht zu verarmen.
Das ist keine neue Erkenntnis, sonder wurde schon sehr früh erkannt.
Viel ändern an der Situation konnte man nicht. Schutz wie er heute
geboten wird, war nicht vorhanden. Aber es gab Bemühungen, den Menschen
im Krankheitsfall beizustehen. Blickt man zurück, so waren es wohl
die Zünfte, die am ehesten das heutige Prinzip der privaten Krankenversicherung
verfolgten. Schon damals wurden Beiträge erhoben, um Mitgliedern,
die in Not gerieten, und deren Angehörigen helfen zu können.
Das galt nicht nur für den Krankheitsfall, sondern auch für
das Alter.
Die moderne Krankenversicherung nahm er recht spät konkrete Züge
an. Mitte des 19. Jahrhunderts war es, als am 17. Januar 1845 von Preußen
in der Allgemeinen Gewerbeverordnung die Gründung von Krankenkassen
für Fabrikarbeiter zugelassen wurde. Das Hilfskassenwesen entstand,
eher der Sozialversicherung ähnlich, und wurde am 7. April 1876 einheitlich
geregelt. Im Rahmen der sozialpolitischen Reformen kam es am 15. Juni
1883 zur Einführung der Krankenversicherung für Arbeiter. Der
Personenkreis, für den die Versicherungspflicht bestand, war klar
umrissen. Als Träger für die soziale Krankenversicherung wurden
Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen, Innungs-, Orts-, Gemeindeversicherungs-
und Betriebskrankenkassen gegründet.
Da einige Bevölkerungsschichten sich nicht bei diesen Kassen versichern
konnten, gründeten sie entsprechende Einrichtungen auf privatwirtschaftlicher
Basis. Das war der Zeitpunkt, als zum ersten Mal zwischen sozialer und
privater Krankenversicherung unterschieden wurde. Zulauf erhielten die
privaten Kassen vor allem von Seiten der Beamten, Geistlichen und Lehrer.
Schon 1848 gab es die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums.
Unterstellt waren die privaten Krankenversicherungsunternehmen ab 1901
dem Aufsichtsamt für die Privatversicherung.
Die Bedeutung einer Unterstützungskasse für den Krankheitsfall
erkannte 1906 auch der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag. Denn
in der Sozialversicherung waren selbständige Handwerker nicht berücksichtigt.
25 Handwerkskammern folgten dem Aufruf, Kranken-Unterstützungskassen
zu gründen.
Der Erste Weltkrieg bremste den Erfolg der privaten Krankenversicherung.
Erst mit einer stabilen Währung ab 1923 ging es wieder aufwärts.
Immer mehr Versicherungsunternehmen wurden auch im Bereich der privaten
Krankenversicherung aktiv und kümmerten sich vor allem um Beamte.
Die Jahre 1934 bis 1937 nehmen in der Geschichte der PKV aufgrund des
Gesetzes über den Aufbau der Sozialversicherung sowie die Ausführungsbestimmungen
eine besondere Bedeutung ein. Die Ersatzkassen wurden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts zu Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es erfolgte auch die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenersatzkasse.
Mitglieder, die als sozialversicherungsfremd galten, schieden aus. Für
sie waren ab sofort die privaten Krankenversicherungen Ansprechpartner.
Der Zweite Weltkrieg sorgte erneut für einen deutlichen Einschnitt.
In der sowjetischen Besatzungszone waren PKV verboten. 1946 kam es in
der britischen Zone zu einem ersten Treffen der Krankenversicherer, aus
dem 1947 der Verband der privaten Krankenversicherung für die britische
Zone hervorging. Erst 1949 gab es einen bundesweiten Verband. Von da ab
unterlagen die PKV und ihre Entwicklung der Gesetzgebung, die erst 1970
mit dem zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz eine dauerhafte
Koexistenz zu den gesetzlichen Versicherern gewährleistete. Die Versicherungspflichtgrenze
in der GKV wurde auf 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
festgelegt. Das Gesundheitsreformgesetz sorgte 1989 schließlich
erneut für eine Abgrenzung von privat und gesetzlich Versicherten.
Die Einführung des Standardtarifes erfolgte 1993, zwei Jahre wurden
die PKV zu Trägern der Sozialversicherung.
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