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Wechsel von Privat in gesetzlich wegen Kind
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Nachricht |
coyo012
Anmeldedatum: 19.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: So Okt 19, 2008 12:20 pm
Titel: Wechsel von Privat in gesetzlich wegen Kind |
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Hallo,
hab ein Sonderproblem und brauch Spezialistenrat.
Vorgeschichte:
ich war bis 30.04.2007 als Angestellter viele Jahre in der gesetzlichen pflichtversichert. Dann habe ich mich selbständig gemacht und war bis zum 31.12.2007 gar nicht versichert (Beitrag in der gesetzlichen zu hoch und bei privaten nur abgelehnt wegen Asthma und Übergewicht). Vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 (wird wohl so sein...) privat versichert. Der Beitrag beträgt 400 € incl. 49 % Risikoaufschlag bei 1000 € Selbstbeteiligung.
Meine Frau ist bisher gesetzlich pflichtversichert. Im März 2009 wird unser Nachwuchs zur Welt kommen. Unsere Einkommen bisher: meine rau ca. 25000 € brutto und ich ca. 30000 € Gewinn vor Steuer in 2008 und Verlust in 2007.
Nun die Fragen:
1. ist meine Frau auch in der Elternzeit gesetzlich versichert und wer zahlt die Beiträge
2. gibt es eine Möglichkeit dass das Kind bei meiner Frau mitversichert wird?
3. kann ich auch wieder in die gesetzliche zurückwechseln und wie? Bei dem SB ist der Beitrag einfach auf Dauer zu hoch
4. wenn wieder gesetzlich, richtet sich der Beitrag nach dem Gewinn im aktuellen Jahr (oder zählen sogar die Einnahmen und nicht der Gewinn) oder aus dem Vorjahr? Ist der Gewinn dann doch höher, erfolgt eine Nachzahlung oder nur eine Beitragsanpassung für die Folgejahre?
5. gibt es irgendwo eine neutrale Beratungsstelle für solche Fälle? Hier gehts für uns um ziemlich viel Geld....
Vielen Dank für Eure Hilfe! |
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Nachricht |
MarkM
Anmeldedatum: 28.10.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: Di Okt 28, 2008 3:23 pm
Titel: |
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Hallo,
vieleicht kann ich meinem Ruf als Experte gerecht werden und Dir helfen.
Ja, wenn Deine Frau kraft Gesetzt pflichtversichert ist, bekommt sie Elterngeld vom Amt für Familie und die zahlen dann auch die Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt die GKV nur in der Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt. Mit Deinem Einkommen liegst Du nicht über der Pflichtversicherungsgrenze von 48.150€ in 2008 oder 47.750€ in 2007, somit bist Du nicht verpflichtet Dein Kind zu einem Beitrag in der GKV oder in der PKV zu versichern, denn es kann somit bei der Mutter familienversichert werden. Zurück in die GKV wird schwer, Du müßtest Dich praktisch in eine sozialversicherungspflichtiges Angestellten- Verhältnis zurückbringen, damit Du kraft Gesetz wieder "pflichtig" wirst. Sollte sich das möglicherweise umsetzen lassen, dann richtet sich der Beitrag nach dem letzten Jahr und dem da zu versteuerden Einkommen, sollte dann das aktuelle Jahr aber einen höheres Einkommen ergeben müßtest Du den Betrag nachzahlen. Als Beratungstselle kann ich Dir das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit noch empfehlen. Sag einaml bitte, welche Gesllschaft hat Dich mit ca. 50% Risikozuschlag da angenommen? Vielleicht kann ich Dir noch eine Tarifempfehlung geben.
Bei Deinen Vorerkrankungen ist aber die Entscheidung nicht doch in der PKV zu bleiben auch zu über denken, wenn ich mir hier die Leistungsprognosen der GKV anschaue, wird mir eher unwohl, würde Dir heir eher raten, eine tariflich sinnvollere Lösung zu suchen. |
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coyo012
Anmeldedatum: 19.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Do Nov 06, 2008 7:59 am
Titel: |
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Vielen Dank schon mal!!!!
Es war die UKV.
Im Sozoalgestzbuch gibt es folgenden Passus den ich nicht ganz verstehe:
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren.
Das hätte ich ja eigentlich erfüllt und könnte doch zurückwechseln, oder?
Die Alternative wäre, dass ich mich einen Monat zusätzlich irgendwo anstellen lasse, reicht das aus? Dann hab ich aber u.U. wieder ein Problem mit der Rentenkasse, da bin ich aktuell gerade befreit..... Man(n) ist das kompliziert.
Aktuell wäre die gesetzliche sicher teurer, aber in Bezug dass iregndwann mal die Frau zu Hause bleibt und sie und die Kinder bei mir mitversichert werden müssen, und der Aspekt dass ich von dem hohen Selbstbehalt nicht runter komme machen den Wechsel aus meiner Sicht sinnvoll, oder? |
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