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Direktversicherung
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Nachricht |
David Reisner
Anmeldedatum: 31.10.2007 Beiträge: 27
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Verfasst am: Fr Apr 11, 2008 3:42 pm
Titel: Direktversicherung |
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Nicht jeder Arbeitnehmer hat heute aufgrund der immer höher steigenden Lebenshaltungskosten die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge zu treffen.
Arbeitgeber schließen daher immer öfter für ihre Angestellten eine so genannte Direktversicherung ab, die nach dem Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland eine Art Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers darstellt. Als bezugsberechtigt gelten bei solchen Versicherungen, die bei einem zugelassenen Versicherer in Deutschland abgeschlossen werden müssen, entweder der Arbeitnehmer oder im Todesfall die Hinterbliebenen.
Die Versicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, zählen zum lohnsteuerlichen Gehalt des Angestellten, sofern der Arbeitgeber im abgeschlossenen Vertrag den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen als Bezugsberechtigte für die Leistung angegeben hat.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, solche Direktversicherungen abzuschließen bzw. Vorsorgemaßnahmen für ihre Angestellten zu treffen, dies basiert alles auf einer freiwilligen Basis.
Besteht eine solche Versicherung und kommt es zu einem Wechsel des Arbeitgebers, ist es nicht möglich eine Direktversicherung zu kündigen. Hier bieten sich 3 Möglichkeiten an: Entweder wird die Versicherung durch den neuen Arbeitgeber übernommen sprich die Zahlung der Beiträge von ihm fortgeführt, oder der Arbeitnehmer wird anstelle des ehemaligen Arbeitgebers als neuer Versicherungsnehmer eingesetzt und zahlt somit die Versicherungsbeiträge selbst weiter.
Die letzte Variante ist, das man diese Versicherung beitragsfrei stellen lassen kann, d.h. es werden gar keine Einzahlungen mehr vorgenommen, was aber auch bedeutet, das dem Arbeitnehmer zum Auszahlungszeitpunkt eine dementsprechend deutlich geringere Leistung zur Verfügung steht bzw. eine niedrigere Summe ausgezahlt wird.
Zu den so genannten Direktversicherungen zählen unter anderem auch Unfallzusatzversicherungen oder so genannte Berufsunfähigkeitsversicherungen, die oft im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden. |
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