| Der
PKV Vertrag
Am Anfang steht bei der privaten Krankenversicherung wie bei allen anderen
Privatversicherungen der Vertrag. Er bildet die Grundlage der „Partnerschaft“
und regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten. Es handelt sich dabei
um einen privatrechtlichen Vertrag, der unter anderem über die Rechtsnormen
des Zivilrechts bestimmt ist. Fester Bestandteil sind die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen, die grob in zwei Teile gegliedert werden. Den
Teil I, bestehend aus den vom Verband der privaten Krankenversicherungen
erarbeiteten, einheitlichen Musterbedingungen, und dem Teil II, der die
Tarifbedingungen der einzelnen PKV umfasst.
Der für den Kunden wichtigste Bestandteil des Vertrages sind die
Leistungen, welche von der privaten Krankenversicherung erbracht werden
sollen. Der große Vorteil bei den PKV ist, dass die Versicherten
frei wählen können, ob sie nur den Standardtarif wünschen
oder aber den Schutz um verschiedene Module oder Bausteine erweitern wollen.
Welche Leistungen man versichern kann, ist von PKV zu PKV verschieden.
Daher sollte man sich vorher genau anschauen, welche Tarife angeboten
werden und welche Leistungen in den Paketen enthalten sind. Ein PKV-Vergleich
zeigt genau, wo die Unterschiede liegen.
Denn es gibt sehr viele Möglichkeiten, die im Rahmen des Vertrages
vereinbart werden können. Dazu gehören nicht nur die Leistungen
wie Unterbringung im Einbettzimmer oder aber die Behandlung durch den
Chefarzt – zwei der klassischen Punkte in den Katalogen der PKV
–, sondern beispielsweise auch Selbstbeteiligungen für Medikamente
und Heilmittel oder eine Obergrenze für die Zahlungen, die bei einer
neuen Brille, einem neuen Hörgerät, Zahnersatz oder orthopädischen
Schuhen, seitens der privaten Krankenversicherung geleistet werden. Jede
gewünschte Leistung kann nachträglich noch in den Vertrag aufgenommen
werden, zieht dann allerdings eine Anpassung der Beiträge nach sich.
Das heißt, der Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung ist
nicht starr, sondern durchaus flexibel.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil 1 umfassen folgende
Paragraphen:
§1: Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
§2: Beginn des Versicherungsschutzes
§3: Wartezeiten
§4: Umfang der Leistungspflicht
§5: Einschränkung der Leistungspflicht
§6: Auszahlung der Versicherungsleistungen
§7: Ende des Versicherungsschutzes
§8: Beitragszahlung
§8a: Beitragsrechnung, -begrenzung, -angleichung und -anpassung
§9: Obliegenheiten
§10: Folgen von Obliegenheitsverletzungen
§11: Ansprüche gegen Dritte
§12: Aufrechnung
§13: Kündigung durch den Versicherungsnehmer
§14: Kündigung durch den Versicherer
§15: Sonstige Beendigungsgründe
§16: Willenerklärung und Anzeigen
§17: Klagefrist / Gerichtsstand
§18: Änderungen des Standardtarifs
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