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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die Einkommensschwelle dar, bis zu der Versicherte Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzahlen müssen.

Im Jahr 2010 lag diese Grenze noch bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von 3.750 Euro (45.000 Euro jährlich). Ab 2011 ist diese allerdings auf 3.712,50 Euro (44.550) gesunken.

Der Teil des Einkommens, der diese Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist beitragsfrei. Somit ist es für den irrelevant, ob ein Arbeitnehmer 3.713 Euro oder 7.000 Euro im Monat verdient. Denn der derzeitige Beitragssatz von 15,5 % wird nur bis 3.712,50 Euro berechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine dynamische Grenze, die jährlich angepasst wird. Sie orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolohnsumme der Angestellten im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden.

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