![]() |
||||
|
PflegebedürftigkeitKönnen alltägliche Handlungen aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauerhaft – dies gilt ab mindestens sechs Monaten – nicht mehr alleine, sondern nur noch mit Hilfe verrichtet werden, spricht man von Pflegebedürftigkeit.In dem Fall können Leistungen der Krankenversicherung beantragt werden. Vorher stellt ein Arzt die Pflegebedürftigkeit fest und bestimmt die Pflegestufe.
A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - |
||||
|
|
||||