Krankenversicherungspflicht

Krankenversicherungspflicht besteht für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte), deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltsgrenze liegt, Studenten, Praktikanten, Rentner, Empfänger von Leistungen nach Hartz IV, Beschäftigte in Einrichtungen der Jugendhilfe und für Behinderte, Landwirte und ihre Angehörigen, wenn sie im Betrieb mitarbeiten, sowie Publizisten und Künstler.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei einigen Gruppen eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.

 

 

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