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Keine Leistungen bei durch Alkohol bedingter ArbeitsunfähigkeitWird als Ursache für einen Unfall oder eine Krankheit Alkoholgenuss ausgemacht, führt dies gemäß Paragraph 5 Abs. 1 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung zum Ausschluss jeglicher Leistungen seitens der Krankenversicherung.Dazu muss nachgewiesen werden, dass die durch den Alkohol bedingte Störung des Bewusstseins die alleinige Ursache für den Unfall oder die Krankheit ist.
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