![]() |
||||
|
Gebührenordnung für Ärzte GOÄGrundlage für die Abrechnung der Leistungen, die Ärzte für Privatpatienten erbringen, ist die so genannte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).In Rechnung gestellt werden dürfen nur – es sei denn, der Patient verlangt mehr – medizinisch-notwendige Leistungen. Ein Punktesystem aus Punktzahlen und Punktgebühren in Zusammenhang mit dem zeitlichen Aufwand, der Schwierigkeit und den Umständen der Behandlung dient der Bemessung der Gebühren.
A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - |
||||
|
|
||||