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EigenkapitalDas Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Verbindlichkeiten. Als Eigenkapital bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gelten der Gründungsstock und/oder die Verlustrücklage sowie freie und stille Rücklagen.Handelt es sich um eine Aktiengesellschaften werden zum Eigenkapital das Grundkapital, die gesetzliche Reserve, der Gewinnvortrag sowie die freien und stillen Rücklagen gerechnet.
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