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BeihilfeberechtigteZu den Beihilfeberechtigen gehören Beamte, Ruhestandsbeamte, Richter, Richter im Ruhestand, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, zum Teil Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sowie Witwen und Witwer der hier genannten Berufsgruppen.
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