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Befreiungsmöglichkeit bei StudierendenStudierende, die krankenversicherungspflichtig sind, können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.Dieser Schritt ist bereits vor Antritt des Studiums möglich und muss innerhalb von drei Monaten nach Eintreten der Versicherungspflicht erfolgen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt dann für die Zeit des Studiums. |
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