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AufrechnungDie Gegenforderung eines Versicherungsnehmers an seine Versicherung muss rechtskräftig festgestellt sein, damit eine Aufrechnung mit der Forderung des Versicherungsunternehmens erfolgen kann. Ausgeschlossen – gemäß Paragraph 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – ist eine Aufrechnung gegen die Beitragsforderungen einer PKV.
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