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Aufgaben der gemischten KommissionenDie gemischten Kommissionen dienen der Zusammenarbeit von Ärzteschaft und den privaten Krankenversicherung. Hier werden alle Fragen geklärt und erörtert, die das Verhältnis von PKV und Ärzten betreffen, unter anderem im Bezug auf die Erstattungsfähigkeit von Rechnungen. |
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