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ArztwahlMitglieder einer privaten Krankenversicherung haben die Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten sowie Zahnärzten. Ein Wechsel des Arztes ist jederzeit möglich, ohne eine Überweisung vorlegen zu müssen. Je nach PKV-Tarif kann auch ein Heilpraktiker aufgesucht werden.
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