Arbeitsunfähigkeit

Wenn ein medizinischer Befund belegt, dass der Versicherte seine beruflichen Tätigkeit gar nicht mehr ausüben kann – bei freiberufliche oder selbständiger Arbeit auch nicht in Form der Mitarbeit, Leitung oder Aufsicht – liegt eine völlige Arbeitsunfähigkeit (100 Prozent) vor. An sie ist bei den PKV die Versicherungsleistung gebunden.

 

 

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