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Ambulante BehandlungDie ärztliche Behandlung in der Praxis einen approbierten Arztes oder Zahnarztes oder in der Krankenhausambulanz wird als ambulante Behandlung bezeichnet. In diesen Rahmen fällt auch der Besuch bei einem Heilpraktiker. Handelt es sich nicht um eine niedergelassene Praxis, sondern eine andere ambulant betriebene Einrichtung, besteht kein Leistungsanspruch. |
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