Abgrenzung der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit

Selbständige unterliegen nicht der Versicherungspflicht, wenn ihre Selbständige Tätigkeit den Großteil der Arbeitskraft und des Gesamteinkommens ausmacht. Grundsätzlich spricht man von einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit, wenn ein Angestellter beschäftigt wird.

 

 

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