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Abgrenzung der hauptberuflichen selbständigen TätigkeitSelbständige unterliegen nicht der Versicherungspflicht, wenn ihre Selbständige Tätigkeit den Großteil der Arbeitskraft und des Gesamteinkommens ausmacht. Grundsätzlich spricht man von einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit, wenn ein Angestellter beschäftigt wird.
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